Beginn der Feldbesichtigung bei Winterölfrüchten zur Ernte 2025
Winterraps und Winterrübsen müssen bereits im Herbst zur Anerkennung für die Ernte 2025 angemeldet werden. Denn die Vermehrungen müssen bereits im Herbst einmal besichtigt werden und dabei die Anforderungen erfüllen, die sich vor Winter prüfen lassen.
Worauf ist zu achten?
Jeder Vermehrungsschlag muss zur eindeutigen Identifizierung ein Schild mit den erforderlichen Angaben aufweisen: dort sind Fruchtart, Sorte, Größe und Bezeichnung des Schlages, beantragte Kategorie sowie Name und Anschrift des Vermehrers zu nennen. Bei fehlender Beschilderung muss eine Nachbesichtigung erfolgen. Zur Vermeidung von Fremdbefruchtung sind folgende Mindestabstände zu Beständen derselben Fruchtart einzuhalten: bei Hybrid-Sorten von Raps (männlich-sterile Mutterlinie) 500 m bei Vorstufen-/Basissaatgut sowie 300 m bei Z- Saatgut; bei Linien-Sorten 200 m bei Vorstufen-/Basissaatgut sowie 100 m bei Z-Saatgut. Bei Winterrübsen betragen die Mindestabstände 200 m bei Z- und 400 m bei Basis-Saatgut. Die Einhaltung dieser Mindestabstände wird vom Feldbesichtiger ebenso überprüft wie die saubere Abtrennung zu sonstigen Mähdruschfrüchten. Vermehrungen von Hybridsorten sind im Streifen-Anbau angelegt: es wechseln breitere Streifen von Mutterpflanzen mit schmaleren Streifen von Vaterpflanzen; hier muss die Trennreihe zwischen Vater- und Mutterlinie mindestens 80 cm bzw. die doppelte Reihenweite bei Einzelkornsaaten betragen. Gleichermaßen muss dieser Abstand auch zum Vorgewende und ggf. zu einem keilförmig verlaufenden Schlagteil eingehalten sein, auch damit jegliche Sorten- bzw. Linienvermischungen zur Ernte ausgeschlossen werden können. Sind nur Teilbereiche der Fläche für die Vermehrung geeignet, muss die Abtrennung des Vermehrungsteiles vor der ersten Besichtigung erfolgen. Hier muss die Abtrennung mindestens 40 cm betragen. Zur Risikoverminderung kann aber der gesamte Schlag zur Vermehrung angemeldet werden; die Abtrennung mit „Zurücknahme“ eines Teils der Fläche erfolgt dann im Frühjahr vor der zweiten Besichtigung. Weitere Details zur Anlage der Vermehrungen finden sich in den Richtlinien zur Feldbesichtigung bzw. den regelmäßig versendeten Rundschreiben (siehe auch www.AG-AKST.de, dort unter Niedersachsen). Erforderliche Nachbesichtigungen sind gebührenpflichtig.
Abweicher bereits im Herbst selektieren
Auftretende Sortenabweicher, d.h. Pflanzen, die sich zum Beispiel in den Merkmalen Bereifung oder Lappung von der vermehrten Sorte unterscheiden, lassen sich hervorragend bereits im Herbst mit vergleichsweise geringem Aufwand beseitigen. Gleiches gilt auch für bodenbürtige Verunreinigung mit Rübsenpflanzen in Raps oder umgekehrt. Diese lassen sich aufgrund ihres Habitus gut voneinander unterscheiden; bei feuchter Witterung oder Taubildung zeigen die Rapspflanzen abperlendes Wasser in ausgeprägter Form im Gegensatz zu den Rübsen. Hinsichtlich der Sortenreinheit darf der Feldbesichtiger in seinen Auszählungen im Durchschnitt maximal 5 abweichende Typen bei Vorstufen- bzw. Basis-Vermehrungen und 15 abweichende Typen in Z-Vermehrungen vorfinden, ansonsten gilt der Bestand als ohne Erfolg feldbesichtigt und das Verfahren kann nur nach erfolgreicher Bereinigung und nachfolgender Nachbesichtigung fortgesetzt werden.
Wurde die Herbstbesichtigung erfolgreich abgeschlossen wird i. d. R. mit Beginn der Blüte das Verfahren fortgesetzt. Hier stehen dann erneut die Sortenreinheit und zusätzlich bei Hybridsorten die Überprüfung der Sterilität bzw. Fertilität im Vordergrund. Datenerfassung und -übermittlung bei der Feldbestandsprüfung erfolgen elektronisch mit Hilfe von Smartphones. Damit erhalten Züchter, Vertriebsfirmen und Vermehrer die Mitteilungen über die Feldbesichtigungs(teil)ergebnisse umgehend per eMail an Stelle früherer Papier-Post. Jeder Verfahrensbeteiligte kann zusätzlich die Ergebnisse seiner Vermehrungen im Internet-Bereich der LWK aktuell einsehen und in komfortabler Form herunterladen.
Kontakte
Dr. sc. agr. Matthias Benke
Leiter Anerkennungsstelle für Saat- und Pflanzgut